Lehrende im Fokus
Rechtliche Grundlagen und Erläuterungen
Rechtliche Grundlagen
Die Uni Graz ist durch das Universitätsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz dazu verpflichtet, Lehrende und Studierende vor Belästigung, Ungleichbehandlung und Benachteiligung bezogen auf
- Geschlecht,
- ethnische Zugehörigkeit,
- Religion oder Weltanschauung,
- Alter,
- sexuelle Orientierung und
- Behinderung
an der Universität zu schützen. Somit sind auch Sie als Bedienstete:r der Uni Graz gesetzlich dazu verpflichtet,
- ein Studienklima zu schaffen, in dem Belästigungen keinen Platz haben,
- bei geschilderten oder beobachteten Sachverhalten unverzüglich einzuschreiten und
- angemessene Abhilfemaßnahmen zu schaffen, um Betroffene konkret und effektiv zu schützen.
Was ist Belästigung? Welche Folgen hat sie?
Nach dem Gesetz ist es Belästigung, wenn eine Handlung
- sich auf einen Diskriminierungstatbestand bezieht (also Gender, sexuelle Orientierung, ethnische Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter, Behinderung);
- zu einer Würdeverletzung der:des Betroffenen führt oder eine solche bezweckt, wobei das Verhalten von außen betrachtet, objektiv beurteilt, herabwürdigend sein muss;
- für die betroffene Person unerwünscht, unangebracht oder anstößig ist, wobei die Unerwünschtheit nicht kommuniziert werden muss und subjektiv zu beurteilen ist;
- eine einschüchternde, feindselige, entwürdigende oder demütigende Studienumwelt für die betroffene Person schafft oder diese bezweckt.
Belästigung im Studium kann Rechtsfolgen nach sich ziehen. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz legt fest, dass Diskriminierung auf Grund des Geschlechts sowie auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion bzw. der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung eine Dienstpflichtverletzung darstellt. Belästigung wird explizit als Diskriminierung deklariert und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.
Die Haftung der Belästiger:innen nach Bundes-Gleichbehandlungsgesetz ist verschuldensunabhängig. Das heißt, es kommt nicht darauf an, ob jemand explizit belästigen wollte oder nicht.